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BEGH

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Einbeziehung der Abfallverbrennung in das Brennstoffemissionshandelsgesetz ab dem 01.01.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

um den Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren, hat die Bundesregierung 2019 das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) als Teil des Klimapaketes verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Anreize zum Energiesparen oder zum Umstieg auf klimafreundlichere Energien zu schaffen und den Ausstoß von klimafeindlichem CO2 zu reduzieren.

Das BEHG sieht vor, dass für den Ausstoß klimafeindlicher Emissionen aus der Verbrennung von Kraft- und Brennstoffen Emissionszertifikate erworben werden müssen. Zu diesen Kraft- und Brennstoffen gehören Erdgase, Flüssiggase, Heizöle, Kraftstoffe und ab dem 01.01.2024 auch Abfälle, die letztendlich thermisch behandelt werden.

Die Betreiber von Verbrennungsanlagen sind aufgefordert, die „Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV), welche die Regelungen zur Überwachung, Ermittlung und Berichterstattung und damit auch die CO2-Bepreisung der jeweils eingesetzten Brennstoffe beschreibt, einzuhalten und umzusetzen.

Grundlage für die Höhe der Abgabe sind die in der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EbEV 2030) beschriebenen abfallspezifischen Emissionsfaktoren und der festgelegte Preis für den Ausstoß pro Tonne CO2. Für das Jahr 2024 beträgt der CO2-Preis nach derzeitigen Stand 45 €/t.